Teil 10 der mündlichen Urteilsverkündung
Richter: Es ist nichts über Vorstrafen bekannt, keine Beanstandungen in der Haft. Aber es ist nicht strafmildernd, dass die Mannschaft der Taipan um die Gefährlichkeit wusste. Die Mannschaft hatte keine andere Wahl. Der polnische Kapitän konnte sich den Luxus leisten, die Taipan zu verlassen. Außerdem fuhr die Taipan außerhalb des Atalanta-Einsatzgebietes. Ergebnis all dessen ist: der Normalstrafrahmen ist auch deswegen richtig, weil es sich um einen Normalfall der Piraterie in Somalia handelt. Aber der Rahmen von fünf bis 15 Jahren ist sehr groß. Da ist doch zu berücksichtigen, dass die Strafe nicht am unteren Rand ist. Die Strafe, die die Staatsanwaltschaft verlangt, hält die Kammer jedoch für eindeutig zu hoch.
CM: Sie haben ein frühes Geständnis abgelegt. Ihre persönliche Geschichte. Und Sie leiden bis heute unter Beeinträchtigungen. Deshalb sechs Jahre, drei Monate.
AM: Ihre Lebensumstände. Sie haben beide Eltern bei einem Anschlag verloren. Deshalb sieben Jahre.
AKD: Sie waren schon früh auf sich selbst gestellt. Deshalb sieben Jahre.
KD: Wir gehen davon aus, dass Sie dem Stamm der Al Sharaf angehören, dass Sie beim Überfall auf die Taipan zur Deeskalation beigetragen haben. Sie haben bereits mit den holländischen Behörden zusammengearbeitet. Und der Zeuge de Wind hat ausgesagt, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen als wertvoll eingestuft wurde. Bei Ihnen ist eine besondere Haftempfindlichkeit gegeben durch Ihre Isolation in der Gruppe. Sie haben die Tat eingeräumt und dass Sie nicht gezwungen wurden. Zu berücksichtigen ist auch Ihre Krankheit. Nicht strafmildernd ist jedoch insbesondere der Tod des Halbbruders. Wir hegen Zweifel, ob die Geschichte überhaupt stimmt. Sie bekommen die geringste der Strafen: sechs Jahre.
YK: Sie haben ein frühes Geständnis abgelegt. Dann die Notlage Ihrer Familie. Sechs Jahre fünf Monate.
TW: Für Sie sind es wegen Ihrer besonderen Haftempfindlichkeit sechs Jahre zehn Monate.
AA: Bei Ihnen muss Strafmilderung wegen des minderwerten Stammes, dem Sie angehört haben, erwogen werden. Aber Sie haben selbst geschildert, dass Sie sich nicht diskriminiert gefühlt haben. Dass Sie schon mal unter Verdacht standen, werten wir nicht. Für uns ist es so, als wäre es das erste Mal bei Ihnen: Sieben Jahre.
Für alle sieben Erwachsenen gilt, die zweieinhalb Jahre werden angerechnet. Auch die Zeit auf der Tromp. Auch die Haftzeit in den Niederlanden wird eins zu eins angerechnet.